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Zitate
„Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste
Form der Dienstunfähigkeit dar.“
„Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich die
Trennung nach Geschlechtern.“
„Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist
damit die Dienstreise beendet.“
„Die Fürsorge umfasst den lebenden Menschen einschließlich
der Abwicklung des gelebt habenden Menschen.“ „Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot.“ (Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis)
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